Maui Mietbedingungen - gültig vom

01 November 2008 – 31 Oktober 2009



Die Preise beinhalten:

  • Unbegrenzte Kilometer für alle Fahrzeugtypen
  • Standard-Versicherung
  • Reisemobilausstattung (Inventar)
  • Gefüllter Wassertank, gefüllte Gasflasche(n)
  • Pannendienst
  • Campingführer
  • Straßenatlas
  • 14 % VAT (Mehrwertsteuer)

Zusätzliche Kosten

  • Einweggebühren ZAR/N$ 3500
  • Grenzgebühren ZAR/N$ 4000
  • Flughafen / Hotel Transfer ZAR/N$ 250 (40 km Radius, ein Weg)
  • Aufschlag für Fahrzeugübernahmen an Wochenenden- und Feiertagen ZAR/N$300
  • Reinigungsgebühr ZAR/N$ 335- wird berechnet, wenn das Fahrzeug nicht besenrein mit geleertem Abwasser-und Toilettentank zurueck gegeben wird
  • Zweitfahrergebühren ZAR/N$ 50

Mietstationen
Südafrika: Kapstadt, Johannesburg, Port Elizabeth, Durban
Namibia: Windhoek
Zimbabwe: Harare, Victoria Falls
Botswana: Maun

Mindestmietdauer und Mietpreise
Die Mindestmietdauer fuer Südafrika und Namibia betragt 5 Tage, für alle anderen Laender 15 Tage. Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. die Tage der Fahrzeugübernahme bzw. -rückgabe zählen als volle Tage; gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt der Wagen übernommen bzw. abgegeben wird.

Versicherung
Eine Standard Versicherung mit ZAR/N$ 30.000 Selbstbehalt pro Schadensfall ist im Mietpreis eingeschlossen. Der Selbstbehalt wird berechnet, unabhängig davon welche Art von Unfall oder Schaden es war, ob selbstverschuldet oder nicht. Gedeckt sind Schäden am Mietfahrzeug und an Fahrzeugen/Eigentum Dritter. Folgende Schäden sind sind durch die Standard Versicherung nicht gedeckt: Schäden an Scheiben, Beschädigung oder Diebstahl des Radios, Schäden an Reifen und Rädern, Abschlepp- und Bergungskosten, Schäden an Unterboden und Dachaufbau Personenschäden des Mieters sowie der Mitfahrer sind durch keine Versicherung gedeckt.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, die Versicherung kommt nicht für diese Schäden auf.
Ausserdem von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:

  • Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
  • Schäden, die durch Salzwasser entstehen
  • Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten/Ländern
  • Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
  • Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
  • Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
  • Schäden die durch Überhitzung oder Überladen entstehen
  • Schäden durch Feuer aus Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit
  • Schäden durch Stehen oder Klettern auf die Motorhaube oder das Fahrzeugdach
  • Schäden z.B. an der Schaltung durch falschen oder unachtsamen Gebrauch von Kupplung, Handbremse oder Differentialsperre
  • Kupplungsschäden
  • Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
  • andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
  • WICHTIG
    Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Africa nichtig!
  • Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten Versicherung im Heimatland ratsam. Um Diebstähle persönlcher Dinge aus dem Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug zurückgelassen werden.

  • Zusatzversicherungen

    Die Selbstbeteiligung von ZAR/N$ 30.000 kann durch die All Inclusive-Option (nur vorab buchbar) oder vor Ort durch die folgenden Zusatzversicherungen reduzieren bzw. ausgeschlossen werden..

    Option1 - CDW 1 : durch Zuzahlen von ZAR/N$190 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$ 20.000 .

    Option 2 - CDW 2: durch Zuzahlen von ZAR/N$ 360 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$ 5.000 .

    All Inclusive-Option
    Bei Abschluß dieser Option (nur vorab buchbar) ist voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt eingeschlossen. Zusätzlich sind noch folgende Leistungen einbegriffen: Aufpreis für Fahzeugübernahmen am Wochenenden und Feiertagen, Gebühren für weitere Fahrer, Abschlepp- und Bergungskosten, Reparaturkosten von Schäden am Radio, Versicherungsschutz für Schäden an Unterboden und Dachaufbau, Ersatz oder Reparaturkosten für einen Reifen. Reparaturkosten für Steinschläge in der Windschutzscheibe.


    Kaution
    Die Kaution in Höhe des Selbstbehalts ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen.
    Die Kaution wird komplett rückerstattet, vorausgesetzt das Fahrzeug wird rechtzeitig an der vereinbarten Station und unbeschädigt und sauber zurückgegeben.

    Selbstbehalt
    Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Beim Abschluss der Zusatzversicherungen reduziert sich der Selbstbehalt wie oben angegeben.
    Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
    Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und in den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Fahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe des Selbstbehalts, egal wer den Unfall verursacht hat. Die Selbstbeteiligung wird sofort einbehalten.


    Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen
    Die Fahrzeuge sind nur für Zimbabwe, Namibia, Botswana, Zambia, Mozambique, Lesotho, Swaziland und Südafrika versichert, Fahrten in diese Länder sind erlaubt.

    Wenn Sie in angrenzende Länder fahren möchten, müssen Sie das bereits bei der Buchung an uns mitteilen, damit wir den Vermieter darüber informieren können und er zur Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann.
    Sie dürfen jedoch nicht nach ANGOLA oder MALAWI und andere afrikanische Staaten gefahren werden.

    Die vierradgetriebenen Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen geteerten und ungeteerten öffentlichen Strassen gefahren werden.
    Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt und behält sich der Vermieter das Recht vor, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen wahrzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
    Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
    Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).


    Führerschein und Mindestalter
    Ein gültiger nationaler Führerschein ist erforderlich. Falls dieser nicht in englischer Sprache abgefasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung oder ein gültiger internationaler Führerschein vorgelegt werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

    Verkehrsregeln
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren bzw. Bussgelder für Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden an den Mieter plus einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 350 R weiter zu berechnen und von der Kaution einzubehalten. Diese können auch noch im Nachhinein Ihrer Kreditkarte belastet werden.


    Pannenhilfe, Reparaturen
    Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
    Es steht Ihnen 24 Stunden täglich ein Notruf zur Verfügung, Details erfährt der Mieter bei der Fahrzeugübernahme.
    Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter ausser dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
    Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
    Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
    Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
    Wichtig:
    Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

    Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/N$ 1.000 ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/N$ 1.000 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg und die ausgetauschten Teile keine Erstattung!

    Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug im nächsten Stadtbüro zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.



    Fahrzeugrückgabe
    Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr bis ZAR/N$ 300 erhoben.
    Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten kann für die Reinigung/Entleerung der Tanks ebenfalls eine Gebühr bis ZAR/N$ 300 berechnet werden.
    Das Fahrzeug ist bei der Übernahme nicht aufgetankt und muss auch zur Rückgabe nicht wieder aufgetankt werden, sondern kann mit dem Stand abgegeben werden, wie er bei Übernahme war. Die Gasflasche ist bei der Übernahme aufgefüllt und darf leer zurückgegeben werden.


    Haustiere
    Tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.


Mehrfachmieten (Mindestmietdauer 5 Tage pro Land)
Um Langzeitmietpreise zu erzielen, können Sie Mieten kombinieren. Dabei konnen Süd Afrika,  Australien und Neuseeland können kombiniert werden, sofern die Reisen innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten stattfinden.


Fahrzeugersatz
Sollte das Fahrzeug Ihrer Wahl aus einem Grund, der außerhalb unserer Kontrolle liegt, nicht verfügbar sein, behalten Britz sich das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleichwertiges bzw. hochwertigeres Fahrzeug zu ersetzen. Hierdurch entstehen keine höheren Mietpreise. Dies ist kein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, und es entstehen dadurch keinerlei Erstattungsansprüche.


Bitte beachten
Mietpreise und Bedingungen können sich ändern. Obwohl alle Fahrzeuge dieselbe Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Maße und Größenangaben sind ungefähre Werte. Die Informationen auf dieser Website können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.

 

Maui Mietbedingungen - gültig vom

01 November 2010– 31 Oktober 2011



Die Preise beinhalten:

  • Unbegrenzte Kilometer für alle Fahrzeugtypen
  • Standard-Versicherung
  • Reisemobilausstattung (Inventar)
  • Gefüllter Wassertank, gefüllte Gasflasche(n)
  • Pannendienst
  • Campingführer
  • Straßenatlas
  • 14 % VAT (Mehrwertsteuer)

Zusätzliche Kosten

  • Einweggebühren ZAR/N$ 3500
  • Bereitstellungsgebühr ZAR95.00
  • Länderzuschalg ZAR/N$4000
  • Flughafen / Hotel Transfer ZAR/N$ 300 (40 km Radius, ein Weg)
  • Aufschlag für Fahrzeugübernahmen an Wochenenden- und Feiertagen ZAR/N$ 350
  • Reinigungsgebühr ZAR/N$ 335- wird berechnet, wenn das Fahrzeug nicht besenrein mit geleertem Abwasser-und Toilettentank zurueck gegeben wird
  • Zweitfahrergebühren ZAR/N$ 85

 

Mietstationen
Südafrika: Kapstadt, Johannesburg, Port Elizabeth, Durban
Namibia: Windhoek
Zimbabwe: Harare, Victoria Falls
Botswana: Maun

Mindestmietdauer und Mietpreise
Die Mindestmietdauer fuer Südafrika und Namibia betragt 5 Tage, für alle anderen Laender 15 Tage. Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. die Tage der Fahrzeugübernahme bzw. -rückgabe zählen als volle Tage; gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt der Wagen übernommen bzw. abgegeben wird.

Versicherung
Eine Standard Versicherung mit ZAR/N$ 30.000 Selbstbehalt pro Schadensfall ist im Mietpreis eingeschlossen. Der Selbstbehalt wird berechnet, unabhängig davon welche Art von Unfall oder Schaden es war, ob selbstverschuldet oder nicht. Gedeckt sind Schäden am Mietfahrzeug und an Fahrzeugen/Eigentum Dritter. Folgende Schäden sind sind durch die Standard Versicherung nicht gedeckt: Schäden an Scheiben, Beschädigung oder Diebstahl des Radios, Schäden an Reifen und Rädern, Abschlepp- und Bergungskosten, Schäden an Unterboden und Dachaufbau Personenschäden des Mieters sowie der Mitfahrer sind durch keine Versicherung gedeckt.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind, die Versicherung kommt nicht für diese Schäden auf.
Ausserdem von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter:

  • Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen
  • Schäden, die durch Salzwasser entstehen
  • Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten/Ländern
  • Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind
  • Schäden, durch Handlungen wider die Bestimmungen des Mietvertrags (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
  • Schäden durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden
  • Schäden die durch Überhitzung oder Überladen entstehen
  • Schäden durch Feuer aus Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit
  • Schäden durch Stehen oder Klettern auf die Motorhaube oder das Fahrzeugdach
  • Schäden z.B. an der Schaltung durch falschen oder unachtsamen Gebrauch von Kupplung, Handbremse oder Differentialsperre
  • Kupplungsschäden
  • Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
  • andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren
  • WICHTIG
    Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Africa nichtig!
  • Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Dazu ist der Abschluss einer privaten Versicherung im Heimatland ratsam. Um Diebstähle persönlcher Dinge aus dem Fahrzeug zu vermeiden, sollten keine Wertsachen im Fahrzeug zurückgelassen werden.

  • Zusatzversicherungen

    Die Selbstbeteiligung von ZAR/N$ 30.000 kann durch die All Inclusive-Option (nur vorab buchbar) oder vor Ort durch die folgenden Zusatzversicherungen reduzieren bzw. ausgeschlossen werden..

    Option1 - CDW 1 : durch Zuzahlen von ZAR/N$180 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$ 15.000 .

    Option 2 - CDW 2: durch Zuzahlen von ZAR/N$ 290 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$ 5.000 .

    All Inclusive-Option
    Bei Abschluß dieser Option (nur vorab buchbar) ist voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt eingeschlossen. Zusätzlich sind noch folgende Leistungen einbegriffen: Aufpreis für Fahzeugübernahmen am Wochenenden und Feiertagen, Gebühren für weitere Fahrer, Abschlepp- und Bergungskosten, Reparaturkosten von Schäden am Radio, Versicherungsschutz für Schäden an Unterboden und Dachaufbau, Ersatz oder Reparaturkosten für einen Reifen. Reparaturkosten für Steinschläge in der Windschutzscheibe.


    Kaution
    Die Kaution in Höhe des Selbstbehalts ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen.
    Die Kaution wird komplett rückerstattet, vorausgesetzt das Fahrzeug wird rechtzeitig an der vereinbarten Station und unbeschädigt und sauber zurückgegeben.

    Selbstbehalt
    Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Beim Abschluss der Zusatzversicherungen reduziert sich der Selbstbehalt wie oben angegeben.
    Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann.
    Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und in den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Fahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe des Selbstbehalts, egal wer den Unfall verursacht hat. Die Selbstbeteiligung wird sofort einbehalten.


    Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen
    Die Fahrzeuge sind nur für Zimbabwe, Namibia, Botswana, Zambia, Mozambique, Lesotho, Swaziland und Südafrika versichert, Fahrten in diese Länder sind erlaubt.

    Wenn Sie in angrenzende Länder fahren möchten, müssen Sie das bereits bei der Buchung an uns mitteilen, damit wir den Vermieter darüber informieren können und er zur Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann.
    Sie dürfen jedoch nicht nach ANGOLA oder MALAWI und andere afrikanische Staaten gefahren werden.

    Die vierradgetriebenen Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen geteerten und ungeteerten öffentlichen Strassen gefahren werden.
    Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt und behält sich der Vermieter das Recht vor, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen wahrzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
    Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
    Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz).


    Führerschein und Mindestalter
    Ein gültiger nationaler Führerschein ist erforderlich. Falls dieser nicht in englischer Sprache abgefasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung oder ein gültiger internationaler Führerschein vorgelegt werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

    Verkehrsregeln
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren bzw. Bussgelder für Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden an den Mieter plus einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 350 R weiter zu berechnen und von der Kaution einzubehalten. Diese können auch noch im Nachhinein Ihrer Kreditkarte belastet werden.


    Pannenhilfe, Reparaturen
    Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen.
    Es steht Ihnen 24 Stunden täglich ein Notruf zur Verfügung, Details erfährt der Mieter bei der Fahrzeugübernahme.
    Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter ausser dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
    Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
    Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
    Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland.
    Wichtig:
    Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.

    Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/N$ 1.000ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/N$ 1.000 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg und die ausgetauschten Teile keine Erstattung!

    Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug im nächsten Stadtbüro zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig.



    Fahrzeugrückgabe
    Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr bis ZAR/N$ 335 erhoben.
    Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten kann für die Reinigung/Entleerung der Tanks ebenfalls eine Gebühr bis ZAR/N$ 335 berechnet werden.
    Das Fahrzeug ist bei der Übernahme nicht aufgetankt und muss auch zur Rückgabe nicht wieder aufgetankt werden, sondern kann mit dem Stand abgegeben werden, wie er bei Übernahme war. Die Gasflasche ist bei der Übernahme aufgefüllt und darf leer zurückgegeben werden.


    Haustiere
    Tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.


Mehrfachmieten (Mindestmietdauer 5 Tage pro Land)
Um Langzeitmietpreise zu erzielen, können Sie Mieten kombinieren. Dabei konnen Süd Afrika,  Australien und Neuseeland können kombiniert werden, sofern die Reisen innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten stattfinden.


Fahrzeugersatz
Sollte das Fahrzeug Ihrer Wahl aus einem Grund, der außerhalb unserer Kontrolle liegt, nicht verfügbar sein, behalten Britz sich das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleichwertiges bzw. hochwertigeres Fahrzeug zu ersetzen. Hierdurch entstehen keine höheren Mietpreise. Dies ist kein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, und es entstehen dadurch keinerlei Erstattungsansprüche.


Bitte beachten
Mietpreise und Bedingungen können sich ändern. Obwohl alle Fahrzeuge dieselbe Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Maße und Größenangaben sind ungefähre Werte. Die Informationen auf dieser Website können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.