KEA Mietbedingungen - gültig vom 01.November 2011 bis 31. Oktober 2012
Die Preise beinhalten
- Unbegrenzte Kilometer für alle Fahrzeugtypen
- Standard-Versicherung
- Reisemobilausstattung (Inventar)
- Gefüllter Wassertank, gefüllte Gasflasche(n)
- Landesweiter Pannendienst und gebührenfreie Notrufnummer
- Kartenmaterial und Campingplatzverzeichnis
- Gebühren für weitere Fahrer
- 14 % VAT (Mehrwertsteuer)
- Freien Transfer zwischen Mietstation und Flughafenoder Cityhotel am Abhol- und Rückgabetag
Mindestmietdauer und Mietpreise
Mindestmietdauer: 7 Tage. Der Mietpreis wird pro Kalendertag berechnet, d.h. die Tage der Fahrzeugübernahme bzw. -rückgabe zählen als volle Tage; unabhänging, zu welchem Zeitpunkt der Wagen übernommen bzw. abgegeben wird.
Langzeitmieten
Bei einer Mietdauer von mehr als 50 Tagen gelten besondere Bedingungen. Einzelheiten siehe Preise.
Mietstationen (Fahrzeugübernahme und -rückgabe)
Südafrika: Johannesburg, Kapstadt
Namibia: Windhoek
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage: 8.00–13.00 Uhr
Alle Mietstationen sind am 25. Dezember geschlossen
(Verspätete Rückgaben werden auf einer Tagesbasis in Rechnung gestellt)
Einweggebühr
Für alle Einwegmieten innerhalb Südafrikas wird eine Einweggebühr in Höhe von ZAR/NA$ 3500 erhoben. Kommt es bei Einwegmieten zu Grenzübertritten (Südafrika nach Namibia und umgekehrt), so erhöht sich die Einweggebühr auf ZAR/NA$ 4500.
Führerschein und Mindestalter
Ein gültiger nationaler Führerschein ist erforderlich. Falls dieser nicht in englischer Sprache abgefasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung oder ein gültiger internationaler Führerschein vorgelegt werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre, maximal 85 Jahre.
Verkehrsregeln
Der Mieter haftet für alle Strafzettel und sonstigen Strafen, die er im Verlauf der Mietdauer erhält und die von KEA an den Mieter weitergeleitet werden. Eine Bearbeitungsgebühr von ZAR/N$ 250.00 wird berechnet
Standard-Versicherung
Der Mietpreis eines jeden KEA Campers Fahrzeugs beinhaltet eine Standard-Versicherung (Haftpflichtversicherung) mit einer Selbstbeteiligung pro Schaden von ZAR/NA$ 45.000 bzw. ZAR/NA$ 22.500 f. den KEA EZ Camper. Die Fahrzeuge sind gegen Schäden am Fahrzeug selbst sowie am Eigentum Dritter versichert. Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind vom Mieter zu tragen. Bei Fahrzeugübernahme wird eine Kaution von ZAR/NA$ 45.000 bzw. ZAR/NA$ 22.500 f. den KEA EZ Camper erhoben. Diese kann in bar, per Reisescheck oder per Kreditkarte bezahlt werden. Bei Kreditkartenzahlung wird das Konto des Karteninhabers sofort bei Fahrzeugübernahme belastet; Währungsschwankungen können nicht berücksichtigt werden. Die Kaution wird bei Fahrzeugrückgabe voll erstattet, sofern das Fahrzeug an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit ohne Schaden am Fahrzeug selbst oder am Eigentum Dritter zurückgegeben wird, Toilette und Abwassertank leer sind und keine Ausstattungsgegenstände verlorengegangen sind oder beschädigt wurden.
KEA Campers bietet folgende zwei (1 und 2) Zusatzversicherungen an:
Zusatzversicherung 1
Gegen eine Prämie von ZAR/NA$ 150 pro Tag kann die Selbstbeteiligung/Kaution auf maximal ZAR/NA$ 20.000 reduziert werden. Die Fahrzeuge sind gegen Schäden am Fahrzeug selbst und am Eigentum Dritter versichert. Schäden an der Windschutzscheibe sowie Reifenschäden sind jedoch vom Mieter zu tragen, ebenso die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz im Fall eines Radiodiebstahls). Die Kaution von ZAR/NA$ 20.000 kann in bar, per Reisescheck oder per Kreditkarte bezahlt werden. Bei Zahlung durch Kreditkarte ist die Hinterlegung eines manuell ausgestellten Belegs ausreichend. Die Kaution wird bei Fahrzeugrückgabe voll erstattet, sofern das Fahrzeug an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit ohne Schaden am Fahrzeug selbst oder am Eigentum Dritter zurückgegeben wird, Toilette und Abwassertank leer sind und keine Ausstattungsgegenstände verlorengegangen sind oder beschädigt wurden. Die Versicherungsprämie beträgt maximal 50 Tage oder ZAR/NA$ 7500. Im Falle eines Schadens am KEA-Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter wird jeweils eine weitere Kaution erhoben, um die Selbstbeteiligung für jeden weiteren Unfall abzudecken.
All Inclusive Option
Gegen eine Prämie von EUR xx pro Tag kann die Selbstbeteiligung/Kaution ausgeschlossen werden. Schäden am Fahrzeug, am Eigentum Dritter, an der Windschutzscheibe und an den Reifen sind damit ebenso voll versichert wie die Kosten für einen gleichwertigen Ersatz bei Radiodiebstahl. Bei Fahrzeugübernahme wird jedoch eine Kaution von ZAR/NA$ 2500 erhoben, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit in sauberem Zustand zurückgegeben wird, Toilette und Abwassertank leer sind und keine Ausstattungsgegenstände verlorengegangen sind oder beschädigt wurden. Die Versicherungsprämie beträgt maximal ZAR/NA$ 150.000
WICHTIG
Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am KEA-Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter, wenn:
1. die Mietbedingungen nicht eingehalten werden;
2. der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde;
3. unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren wurde;
4. auf unerlaubten Straßen gefahren wurde;
5. durch eigenes Verschulden Wasser- oder Salzwasserschäden eingetreten sind.
6. Kupplungsschäden , wenn diese nicht innerhalb der ersten 3 Tage der Anmietung eintreten
7. das Fahrzeug unerlaubt außerhalb der vorgegebenen Landesgrenzen gefahren wurde.
Eine Bearbeitungsgebühr von ZAR/N$ 500.00 wird bei jedem Schadensfall berechnet.
Unfälle
Von Gesetzes wegen müssen im Fall eines Unfalls KEA und die örtliche Polizei innerhalb von 24 Stunden benachrichtigt werden. Anderenfalls verliert der Mieter jeden Versicherungsschutz und haftet für sämtliche Kosten.
- Wenn das Mietfahrzeug durch einen Unfall fahruntüchtig geworden ist, kann bei der am nähesten gelegenen Mietstation ein Ersatzfahrzeug besorgt werden.
- Möchte der Mieter das Ersatzfahrzeug geliefert bekommen, gehen die Kosten dafür auf seine Rechnung.
- Der Mieter ist verantwortlich für die Rückführung des beschädigten Fahrzeugs zu derjenigen Mietstation, bei der er das Fahrzeug gemietet hat.
- Falls der Mieter nicht dazu in der Lage ist, ein Ersatzfahrzeug zu übernehmen, erfolgt keine Rückerstattung bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
- Auch für die Zeit, innerhalb der ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wurde, gibt es keine Rückerstattung wegen dadurch verlorener Mietzeit.
- Falls der Mieter seine Reise mit einem Ersatzfahrzeug fortsetzt, tritt ein neuer Mietvertrag mit entsprechenden Versicherungsbedingungen in Kraft.
- KEA behält sich das Recht vor, alle oben genannten Mietbedingungen ständig auf ihre Gültigkeit zu überpfrüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Fahrteinschränkungen
Wohnmobile und Camper dürfen auf befestigten (geteerten) und gut gewarteten Sand- und Schottertrassen nur in Südafrika gefahren werden. Allrad Fahrzeuge dürfen ausserdem auf unbefestigten Strassen und in Karten eingetragenen Tracks in gefahren werden. Neben Fahrten in Südafrika sind für Allrad Fahrzeuge auch Fahrten in folgende Länder erlaubt:Namibia, Botswana, Zamibia (nur bis Livingstone), Mozambique (nur bis Vilanculous) und Zimbawe. Hierfür wird eine Grenzgebühr i.H.v. ZAR/N$ 500 berechnet. Fahrten nach Malawi und Tanzania sind nicht erlaubt. Wenn Sie in eines der o.g. Länder fahren möchten, bitten wir Sie dies bei der Buchung anzugeben, damit der Vermieter zur Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann.
Reparaturen
Reparaturen unter ZAR/NA$ 1000 bedürfen keiner vorherigen Genehmigung und werden erstattet. Bei Beträgen über ZAR/NA$ 1000 setzen Sie sich bitte zwecks Genehmigung mit unserem Pannendienst in Verbindung.
Fahrzeugrückgabe
Alle Fahrzeuge müssen mit gefülltem Treibstofftank zurückgegeben werden. Andernfalls tanken wir in unseren Depots auf und berechnen dafür den jeweils aktuell gültigen Literpreis plus N$/R 2.00. Das Farhzeug ist in sauberem Zustand und geleerter Toilettenkassette abzugeben. Anderenfalls wird eine Reinigungsgebühr von ZAR/N$ 1.000 berechnet
Stornogebühren
Es gelten die Stornoregeln der Firma Outback-Xplorer Pty. Ltd.
Mehrfachmieten (Mindestmietdauer 7 Tage pro Land)
Um Langzeitmietpreise zu erzielen, können Sie Mieten kombinieren. Dabei konnen Süd Afrika, Australien und Neuseeland können kombiniert werden, sofern die Reisen innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Monaten stattfinden.
Zusatzausrüstung
Bitte bei Fahrzeugreservierung buchen und bei Fahrzeugübernahme zahlen
Sonnenschirm = ZAR/NA$ 200 pro Miete
Kindersitz = ZAR/NA$ 200 pro Miete
GPS = ZAR/NA$ 50 pro Tag (maxima ZAR/N$ 750)
Bitte beachten: Campingtische und -stühle in der Miete enthalten.
Fahrzeugersatz
Sollte das Fahrzeug Ihrer Wahl aus einem Grund, der außerhalb unserer Kontrolle liegt, nicht verfügbar sein, behalten wir uns das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleichwertiges bzw. hochwertigeres Fahrzeug zu ersetzen. Hierdurch entstehen keine höheren Mietpreise. Dies ist kein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, und es entstehen dadurch keinerlei Erstattungsansprüche.
Steuern
Alle Preise enthalten 14 % VAT (Mehrwertsteuer) Südafrika und 15% in Namibia. Alle Preise und Bedingungen unterliegen den Änderungen staatlicher Steuerpolitik.
Vertragsänderungen
Vertragsänderungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Mündliche Abreden sind ungültig, es sei denn, sie werden schriftlich bestätigt.
Allgemeines
Alle Reklamationen und Streitfälle in Verbindung mit der Erbringung unserer Leistungen unterliegen südafrikanischem Gesetz. Alle Reklamationen und Streitfälle gegen Zulieferer und dergleichen werden im Rahmen unserer Vertragsbedingungen mit diesen behandelt.
Bitte beachten
Mietpreise und Bedingungen können sich ändern. Obwohl alle Fahrzeuge dieselbe Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Maße und Größenangaben sind ungefähre Werte. Die Informationen auf dieser Website können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden.