|
Britz Mietbedingungen - gültig vom
01 November 2009– 31 Oktober 2010
Zusatzversicherungen
Die Selbstbeteiligung von ZAR/N$ 30.000 kann durch die All Inclusive-Option (nur vorab buchbar) oder vor Ort durch die folgenden Zusatzversicherungen reduzieren bzw. ausgeschlossen werden.. Option1 - CDW 1 : durch Zuzahlen von ZAR/N$190 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$15.000 . Option 2 - CDW 2: durch Zuzahlen von ZAR/N$ 365 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$5.000 . All Inclusive-Option Bei Abschluß dieser Option (nur vorab buchbar) ist voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt eingeschlossen. Zusätzlich sind noch folgende Leistungen einbegriffen: Aufpreis für Fahzeugübernahmen am Wochenenden und Feiertagen, Gebühren für weitere Fahrer, Abschlepp- und Bergungskosten, Reparaturkosten von Schäden am Radio, Versicherungsschutz für Schäden an Unterboden und Dachaufbau, Ersatz oder Reparaturkosten für einen Reifen. Reparaturkosten für Steinschläge in der Windschutzscheibe. Kaution Die Kaution in Höhe des Selbstbehalts ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution wird komplett rückerstattet, vorausgesetzt das Fahrzeug wird rechtzeitig an der vereinbarten Station und unbeschädigt und sauber zurückgegeben. Selbstbehalt Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Beim Abschluss der Zusatzversicherungen reduziert sich der Selbstbehalt wie oben angegeben. Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und in den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Fahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe des Selbstbehalts, egal wer den Unfall verursacht hat. Die Selbstbeteiligung wird sofort einbehalten. Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen Die Fahrzeuge sind nur für Zimbabwe, Namibia, Botswana, Zambia, Mozambique, Lesotho, Swaziland und Südafrika versichert, Fahrten in diese Länder sind erlaubt. Wenn Sie in angrenzende Länder fahren möchten, müssen Sie das bereits bei der Buchung an uns mitteilen, damit wir den Vermieter darüber informieren können und er zur Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann. Sie dürfen jedoch nicht nach ANGOLA oder MALAWI und andere afrikanische Staaten gefahren werden. Die vierradgetriebenen Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen geteerten und ungeteerten öffentlichen Strassen gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt und behält sich der Vermieter das Recht vor, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen wahrzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz). Führerschein und Mindestalter Ein gültiger nationaler Führerschein ist erforderlich. Falls dieser nicht in englischer Sprache abgefasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung oder ein gültiger internationaler Führerschein vorgelegt werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Verkehrsregeln Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren bzw. Bussgelder für Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden an den Mieter plus einer Verwaltungsgebühr in Höhe von ZAR/N$ 350 weiter zu berechnen und von der Kaution einzubehalten. Diese können auch noch im Nachhinein Ihrer Kreditkarte belastet werden. Pannenhilfe, Reparaturen Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Es steht Ihnen 24 Stunden täglich ein Notruf zur Verfügung, Details erfährt der Mieter bei der Fahrzeugübernahme. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter ausser dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/N$ 1.000 ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/N$ 1.000 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg und die ausgetauschten Teile keine Erstattung! Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug im nächsten Stadtbüro zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig. Fahrzeugrückgabe Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr bis ZAR/N$ 300 erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten kann für die Reinigung/Entleerung der Tanks ebenfalls eine Gebühr bis ZAR/N$ 300 berechnet werden. Das Fahrzeug ist bei der Übernahme nicht aufgetankt und muss auch zur Rückgabe nicht wieder aufgetankt werden, sondern kann mit dem Stand abgegeben werden, wie er bei Übernahme war. Die Gasflasche ist bei der Übernahme aufgefüllt und darf leer zurückgegeben werden. Haustiere Tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
|
| Britz Mietbedingungen - gültig vom
01 November 2010– 31 Oktober 2011
Zusatzversicherungen
Die Selbstbeteiligung von ZAR/N$ 30.000 kann durch die All Inclusive-Option (nur vorab buchbar) oder vor Ort durch die folgenden Zusatzversicherungen reduzieren bzw. ausgeschlossen werden.. Option1 - CDW 1 : durch Zuzahlen von ZAR/N$190 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$15.000 . Option 2 - CDW 2: durch Zuzahlen von ZAR/N$ 365 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$5.000 . All Inclusive-Option Bei Abschluß dieser Option (nur vorab buchbar) ist voller Versicherungsschutz ohne Selbstbehalt eingeschlossen. Zusätzlich sind noch folgende Leistungen einbegriffen: Aufpreis für Fahzeugübernahmen am Wochenenden und Feiertagen, Gebühren für weitere Fahrer, Abschlepp- und Bergungskosten, Reparaturkosten von Schäden am Radio, Versicherungsschutz für Schäden an Unterboden und Dachaufbau, Ersatz oder Reparaturkosten für einen Reifen. Reparaturkosten für Steinschläge in der Windschutzscheibe. Kaution Die Kaution in Höhe des Selbstbehalts ist in bar oder per Kreditkarte zu hinterlegen. Die Kaution wird komplett rückerstattet, vorausgesetzt das Fahrzeug wird rechtzeitig an der vereinbarten Station und unbeschädigt und sauber zurückgegeben. Selbstbehalt Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet und ist bei Unfällen immer sofort fällig. Beim Abschluss der Zusatzversicherungen reduziert sich der Selbstbehalt wie oben angegeben. Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. Im südlichen Afrika besteht keine Pflicht, sein Fahrzeug sowie sich gegen Schäden Dritter zu versichern. Es ist demnach oft unmöglich, von diesen Fahrern Gelder zu erhalten, auch nicht durch das Rechtssystem in Südafrika/Namibia und in den Nachbarstaaten. Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Fahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter auf jeden Fall in der Höhe des Selbstbehalts, egal wer den Unfall verursacht hat. Die Selbstbeteiligung wird sofort einbehalten. Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen Die Fahrzeuge sind nur für Zimbabwe, Namibia, Botswana, Zambia, Mozambique, Lesotho, Swaziland und Südafrika versichert, Fahrten in diese Länder sind erlaubt. Wenn Sie in angrenzende Länder fahren möchten, müssen Sie das bereits bei der Buchung an uns mitteilen, damit wir den Vermieter darüber informieren können und er zur Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann. Sie dürfen jedoch nicht nach ANGOLA oder MALAWI und andere afrikanische Staaten gefahren werden. Die vierradgetriebenen Fahrzeuge von Britz dürfen auf allen geteerten und ungeteerten öffentlichen Strassen gefahren werden. Aufgrund von örtlichen Gegebenheiten, wenn es die Straßen- oder Wetterverhältnisse oder politische Gründe erfordern, ist der Vermieter berechtigt und behält sich der Vermieter das Recht vor, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen wahrzunehmen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte Ihr Fahrzeug dabei einen Schaden erleiden, sind Sie als Mieter dafür in vollem Umfang selbst verantwortlich. Alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Durchfahren von Wasser und Salzwasser ist verboten, die Fahrzeuge dürfen nicht mit Salzwasser in Berührung kommen (bei Schäden durch Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Versicherungsschutz). Führerschein und Mindestalter Ein gültiger nationaler Führerschein ist erforderlich. Falls dieser nicht in englischer Sprache abgefasst ist, muss eine beglaubigte Übersetzung oder ein gültiger internationaler Führerschein vorgelegt werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Verkehrsregeln Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren bzw. Bussgelder für Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. sowie nicht gemeldete Unfälle oder Schäden an den Mieter plus einer Verwaltungsgebühr in Höhe von ZAR/N$ 350 weiter zu berechnen und von der Kaution einzubehalten. Diese können auch noch im Nachhinein Ihrer Kreditkarte belastet werden. Pannenhilfe, Reparaturen Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Es steht Ihnen 24 Stunden täglich ein Notruf zur Verfügung, Details erfährt der Mieter bei der Fahrzeugübernahme. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden hat der Mieter ausser dem Vermieter auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat Britz, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in afrikanischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in Deutschland. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen oder erforderliche Auslagen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu ZAR/N$ 1.000 ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/N$ 1.000 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg und die ausgetauschten Teile keine Erstattung! Wird das gemietete Fahrzeug in einen Unfall verwickelt und ist dann nicht mehr fahrtüchtig, wird - falls vorhanden - ein Ersatzfahrzeug im nächsten Stadtbüro zur Verfügung gestellt. Anlieferungskosten für das Ersatzfahrzeug sowie die Abschleppkosten des Unfallwagens zurück zur Anmietstation gehen zu Lasten des Mieters. Durch keine der Zusatzversicherungen zur Minderung des Selbstbehalts sind Sie in diesem Fall gedeckt. Verlorengegangene Tage werden nicht erstattet. Nach einem Unfall wird eine erneute Kaution fällig. Ist der Mieter nicht in der Lage oder gewillt, das Ersatzfahrzeug zu nehmen, können auch keine Kosten für die vorzeitige Beendigung der Miete erstattet werden. Nach einem Unfall wird für das Ersatzfahrzeug ein neuer Vertrag wirksam sowie eine erneute Versicherung und Kaution fällig. Fahrzeugrückgabe Das Fahrzeug muss besenrein mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr bis ZAR/N$ 300 erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten kann für die Reinigung/Entleerung der Tanks ebenfalls eine Gebühr bis ZAR/N$ 300 berechnet werden. Das Fahrzeug ist bei der Übernahme nicht aufgetankt und muss auch zur Rückgabe nicht wieder aufgetankt werden, sondern kann mit dem Stand abgegeben werden, wie er bei Übernahme war. Die Gasflasche ist bei der Übernahme aufgefüllt und darf leer zurückgegeben werden. Haustiere Tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.
|