BOBO Campers Mietbedingungen für den DISCOVERER X - gültig vom 01.11.09 bis zum 31.10.10


Im Preis eingeschlossen:

- unbegrenzte Kilometer f. Anmietungen ab 8 Tagen
- komplette Fahrzeugausstattung
- Campingtisch und -stühle
- Kosten für zusätzliche Fahrer
- Standard Versicherung mit Selbstbehalt von ZAR/N$ 52.000
- VAT (Mehrwertsteuer)
- Kartenmaterial und Camping Informationen
- 24-Stunden Erreichbarkeit im Notfall

Im Preis nicht eingeschlossen:

- Einweggebühr
- Kosten für Zusatzversicherungen
- Grenzgebühren (s. Fahrteinschränkungen)
- Transfers

Einweggebühren
ZAR 3.200 innerhalb Südafrikas
ZAR/N$ 3.600 zwischen Südafrika und Namibia

Länderzuschläge
Zuschlag für Fahrten in Länder (siehe Fahrtgebiet) außerhalb Südafrika/Namibia: ZAR/N$1.000

Fahrteinschränkungen
Mit dem Bobo Discoverer X dürfen folgende Länder befahren werden:
Namibia, Botswana, Zambia, Lesotho, Swaziland und Südafrika. Bitte beachten Sie, dass für Fahrten ausserhalb Südafrikas und Namibias eine Gebühr von ZAR/N$ 1.000 vom Vermieter berechnet wird.

Wenn Sie in angrenzende Länder fahren möchten, bitten wir Sie uns das bereits bei der Buchung mitzuteilen, damit der Vermieter bei der Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann.

Folgende Länder dürfen nicht befahren werden: Angola, Malawi, Mozambique. Von einer Fahrt nach Zimbabwe wird aufgrund mangelnder Treibstoff- und Lebensmittelversorgung abgeraten.
Der Discoverer X eignet sich besonders für Fahrten abseits der Hauptstrecken, jedoch dürfen auch mit diesem Fahrzeug keine Strecken befahren werden, für die man eine Gebühr bezahlen muss oder Mitglied in einem Club sein muss.

Fahrten auf nicht befestigten Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte das Fahrzeug dabei beschädigt werden, so ist der Mieter in vollem Umfang dafür verantwortlich.

Der Van Zyl Pass in Namibia sollte vermieden werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Befahren bestimmter Strecken oder Regionen zu untersagen, wenn es die Strassen- oder Wetterverhältnisse oder die politische Situation erfordern.



Versicherung
Eine Standard Versicherung mit einem Selbstbehalt von ZAR/N$ 52.000 ist im Mietpreis bereits einbegriffen. Der Selbstbehalt i.H.v. ZAR/N$ 52.000 ist vor Ort als Kaution zu hinterlegen. Die Standard Versicherung deckt Schäden am Mietfahrzeug und an Fahrzeugen Dritter, egal wie und von wem verursacht, auch bei fremdverschuldeten Unfällen. Deckung besteht auch bei Diebstahl des Fahrzeugs oder des Radios, vorausgesetzt der Mieter kann einen Polizeibericht vorlegen, hat die Mietbedingungen eingehalten und hat an einer sicheren Stelle geparkt hat .

Folgende Schäden sind durch die Standard Versicherung nicht versichert :
Schäden an der Windschutzscheibe, Unterboden und Dach/Dachaufbau sowie alle Schäden an Reifen und Rädern. Keine Deckung und kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, Verstoss gegen die Mietvereinbarung oder durch Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind.

Es bestehen drei Möglichkeiten, den Selbstbehalt der Standard Versichung zu reduzieren bzw. auszuschliessen:

CDW 1- durch Zuzahlen von ZAR/N$150 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$18.000 - dieser ist als Kaution zu hinterlegen

CDW 2- Diese Option besteht für Anmietungen ab 8 Tagen: durch Zuzahlen von ZAR/N$200 pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$13.000 - dieser ist als Kaution zu hinterlegen.

CDW 3-Diese Option besteht für Anmietungen ab 15 Tagen: durch Zuzahlen von ZAR/N$ 240 pro Tag entfällt der Selbstbehalt. Ausserdem sind bei dieser Option auch folgende Schäden versichert: Schäden an der Windschutzscheibe, Unterboden und Dach/Dachaufbau sowie alle Reifenschäden.

All Inclusive Option - nur im Voraus buchbar
Gegen einen Aufpreis erhalten Sie nun den BOBO Discoverer X mit einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt (CDW3) und
den Transfer vom Flughafen/ Hotel zur Mietstation und am Abgabetag von der Mietstation zum Flughafen/ Hotel.

Verkehrsverstösse
Strafzettel für Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, nicht gemeldete Unfälle oder Schäden, usw. werden dem Mieter zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet.

Unfälle, Pannen und Reparaturen:
Bei Unfällen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter davon zu unterrichten..
Bei Brand-, Diebstahl- oder Wildschäden ist ausserdem auch die Polizei zu verständigen.

BoboCampers ist rund um die Uhr über eine Notrufnummer zu erreichen.

Kleine Reparaturen und notwendige Ausgaben bis zu R1200 können ohne voherige Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden gegen Vorlage der Quittung bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über R 1200 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden).


Endreinigung
Das Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr bis 250 R erhoben.
Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten kann eine Gebühr bis 250 R berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder aufgetankt sein, die Gasflaschen müssen ebenfalls aufgefüllt werden.

Tiere
Tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.

Führerschein
Ein gültiger (nationaler) Führerschein und zusätzlich ein internationaler Führerschein ist erforderlich

Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 21 Jahre.
.
Fahrzeugersatz
Sollte das Fahrzeug Ihrer Wahl aus einem Grund, der außerhalb Bobocampers Kontrolle liegt, nicht verfügbar sein, behaelt Bobo Campers sich das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleichwertiges bzw. hochwertigeres Fahrzeug zu ersetzen. Hierdurch entstehen keine höheren Mietpreise. Dies ist kein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, und es entstehen dadurch keinerlei Erstattungsansprüche.

Stornogebühren
Es gelten die Annulationsgebühren der Firma Outback-Xplorer Pty. Ltd.


 

BOBO Campers Mietbedingungen für den DISCOVERER X - gültig vom 01.11.10 bis zum 31.10.11

Im Preis eingeschlossen:

- unbegrenzte Kilometer f. Anmietungen ab 8 Tagen
- komplette Fahrzeugausstattung
- Campingtisch und -stühle
- Kosten für zusätzliche Fahrer
- Standard Versicherung mit Selbstbehalt von ZAR/N$ 52.000
- VAT (Mehrwertsteuer)
- Kartenmaterial und Camping Informationen
- 24-Stunden Erreichbarkeit im Notfall

Im Preis nicht eingeschlossen:

- Einweggebühr
- Kosten für Zusatzversicherungen
- Grenzgebühren (s. Fahrteinschränkungen)
- Transfers

Einweggebühren
ZAR 3.200 innerhalb Südafrikas
ZAR/N$ 3.600 zwischen Südafrika und Namibia

Länderzuschläge
Zuschlag für Fahrten in Länder (siehe Fahrtgebiet) außerhalb Südafrika/Namibia: ZAR/N$ 1.000

Fahrteinschränkungen
Mit dem Bobo Discoverer X dürfen folgende Länder befahren werden:
Namibia, Botswana, Zambia, Lesotho, Swaziland und Südafrika. Bitte beachten Sie, dass für Fahrten ausserhalb Südafrikas und Namibias eine Gebühr von ZAR/N$ 1.000 vom Vermieter berechnet wird.

Wenn Sie in angrenzende Länder fahren möchten, bitten wir Sie uns das bereits bei der Buchung mitzuteilen, damit der Vermieter bei der Fahrzeugübernahme die dafür notwendigen Papiere bereitstellen kann.

Folgende Länder dürfen nicht befahren werden: Angola, Malawi, Mozambique. Von einer Fahrt nach Zimbabwe wird aufgrund mangelnder Treibstoff- und Lebensmittelversorgung abgeraten.
Der Discoverer X eignet sich besonders für Fahrten abseits der Hauptstrecken, jedoch dürfen auch mit diesem Fahrzeug keine Strecken befahren werden, für die man eine Gebühr bezahlen muss oder Mitglied in einem Club sein muss.

Fahrten auf nicht befestigten Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko. Sollte das Fahrzeug dabei beschädigt werden, so ist der Mieter in vollem Umfang dafür verantwortlich.

Der Van Zyl Pass in Namibia sollte vermieden werden.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, das Befahren bestimmter Strecken oder Regionen zu untersagen, wenn es die Strassen- oder Wetterverhältnisse oder die politische Situation erfordern.



Versicherung
Eine Standard Versicherung mit einem Selbstbehalt von ZAR/N$ 52.000 ist im Mietpreis bereits einbegriffen.Der Selbstbehalt i.H.v. ZAR/N$ 52.000 ist vor Ort als Kaution zu hinterlegen. Die Standard Versicherung deckt Schäden am Mietfahrzeug und an Fahrzeugen Dritter, egal wie und von wem verursacht, auch bei fremdverschuldeten Unfällen. Deckung besteht auch bei Diebstahl des Fahrzeugs oder des Radios, vorausgesetzt der Mieter kann einen Polizeibericht vorlegen, hat die Mietbedingungen eingehalten und hat an einer sicheren Stelle geparkt hat .

Folgende Schäden sind durch die Standard Versicherung nicht versichert :
Schäden an der Windschutzscheibe, Unterboden und Dach/Dachaufbau sowie alle Schäden an Reifen und Rädern. Keine Deckung und kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die auf unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, Verstoss gegen die Mietvereinbarung oder durch Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen sind.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, den Selbstbehalt der Standard Versichung zu reduzieren bzw. auszuschliessen:

CDW MIDI - durch Zuzahlen von €  xx     pro Tag verringert sich der Selbstbehalt auf ZAR/N$15.000 - dieser ist als Kaution zu hinterlegen

CDW MAXI -durch Zuzahlen von € xx      pro Tag entfällt der Selbstbehalt. Ausserdem besteht Versicherungsschutz für Schäden an der Windschutzscheibe, Unterboden und Dach/Dachaufbau sowie alle Schäden an Reifen und Rädern. Diese Option besteht für alle Anmietungen ab 8 Tagen

Bitte lassen Sie uns bei der Reservierung wissen, ob Sie es bei der Standardversicherung belassen möchten oder eine der CDW Optionen wünschen.

 

Verkehrsverstösse
Strafzettel für Falschparken, Geschwindigkeitsübertretungen, nicht gemeldete Unfälle oder Schäden, usw. werden dem Mieter zzgl. einer Verwaltungsgebühr berechnet.

Unfälle, Pannen und Reparaturen:
Bei Unfällen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter davon zu unterrichten..
Bei Brand-, Diebstahl- oder Wildschäden ist ausserdem auch die Polizei zu verständigen.

BoboCampers ist rund um die Uhr über eine Notrufnummer zu erreichen.

Kleine Reparaturen und notwendige Ausgaben bis zu RZAR/N$ 1.200 können ohne voherige Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden gegen Vorlage der Quittung bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über ZAR/N$ 1.200 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden).


Endreinigung
Das Fahrzeug muss besenrein zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr bis ZAR/N$ 250 erhoben.
Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten kann eine Gebühr bis ZAR/N$ 250 berechnet werden.
Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder aufgetankt sein, die Gasflaschen müssen ebenfalls aufgefüllt werden.


Tiere
Tiere sind in den Fahrzeugen nicht erlaubt.

Führerschein
Ein gültiger (nationaler) Führerschein und zusätzlich ein internationaler Führerschein ist erforderlich

Mindestalter
Das Mindestalter des Mieters und aller Fahrer beträgt 21 Jahre.
.
Fahrzeugersatz
Sollte das Fahrzeug Ihrer Wahl aus einem Grund, der außerhalb Bobocampers Kontrolle liegt, nicht verfügbar sein, behaelt Bobo Campers sich das Recht vor, das Fahrzeug durch ein gleichwertiges bzw. hochwertigeres Fahrzeug zu ersetzen. Hierdurch entstehen keine höheren Mietpreise. Dies ist kein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen, und es entstehen dadurch keinerlei Erstattungsansprüche.

Stornogebühren
Es gelten die Annulationsgebühren der Firma Outback-Xplorer Pty. Ltd.